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Versicherungsbeiträge

Versicherungsbeiträge

Der Hörladen arbeitet eng mit den kantonalen IV- und AHV-Stellen zusammen und ist Vertragslieferant der SUVA und Militärversicherung.

Die Formulare für Versicherungsbeiträge erhalten Sie ebenfalls bei uns; gerne helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen und Beraten Sie zu den diversen Möglichkeiten.

 

Ob Sie die Voraussetzungen zum Erhalt einer Beitragsleistung erfüllen, wird stets durch einen unabhängigen Ohrenarzt mittels einer Expertise abgeklärt.

 

Im Folgenden finden Sie die Kostenbeiträge für Hörgeräte und Hörimplantate der Versicherungspartner.

IV / AHV
Leistungen der IV

Höchstens alle 6 Jahre

 

Beitragsleistung für 1 Ohr CHF 840.-

Beitragsleistung für 2 Ohren CHF 1650.-

 

 Hörverlust Schwellenwert min. 20%

 

Beitragsleistung für Teilimplantate:

je nach Modell volle Kostenübernahme

​Beitragsleistung Dienstleistung von

Teilimplantate: CHF 750.- bis CHF 1950.- ​

 

Beitragsleistungen für weitere Hilfsmittel:

Nach individueller Verfügung

Leistungen der AHV

Höchstens alle 5 Jahre ​

 

Pauschal CHF 630.- ​für ein Hörgerät

Pauschal CHF 1237.50 für zwei Hörgeräte

Hörverlust Schwellenwert min. 35%

Beitragsleistung für Teilimplantate:
Je nach Modell 75% des Beitrages der IV für den Sprachprozessor und die Dienstleistung

SUVA / MV & IV-Härtefälle
Leistungen der SUVA / MV

Sofern Sie Ihren Hörverlust berufsbedingt oder beim Militärdienst erworben haben, So ist unter Umständen die SUVA oder Militärversicherung für die Finanzierung oder einen Kostenbeitrag für Ihre Hörgeräte zuständig.

 

Sie finden die aktuellen Tarifbestimmungen zu Leistungen, Hörgeräten, und Sondergeräten gegen Tinnitus und Implantate unter dem folgenden Link.

Härtefallregelung der IV

Es wurde eine Härtefallregelung getroffen für den kleinen Anteil an Hörbehinderten, deren Hörgeräteversorgung nur mit einem ausser-ordentlichen Aufwand zu erreichen ist.

Die Prüfung dieses Anspruchs erfolgt aufgrund von klar definierten Kriterien und bedingt zunächst den Versuch einer konventionellen Hörgeräte-anpassung.

Der Hörladen steht Ihnen bei dem Ablauf der Härtefallabklärung zur Seite.

Leistungen für Kinder / Krankenkasse
Weitere Sozialpartner
Leistungen der IV für Kinder

Höchstens alle 6 Jahre ​

 

Hörgeräteanpassung:

ausschliesslich durch zugelassene Pädakustiker ​

 

Beitragsleistung für 1 Ohr CHF 2830.- ​

Beitragsleistung ür 2 Ohren CHF 4170.-

 

Beitragsleistung für Teilimplantate:

je nach Modell volle Kostenübernahme

Beitragsleistung Dienstleistung von

Teilimplantate: CHF 1000.- ​

 

Beitragsleistungen für weitere Hilfsmittel:

Nach individueller Verfügung

Weitere Sozialpartner

In besonderen Fällen können für die Finanzierung von Hörgeräten die folgenden Stellen ein Partner sein:

 

Pro Audito

 

Pro Senectute

 

Pro Informis

 

Ergänzungsleistung

 

Sozialamt​

Leistungen der Krankenkasse

Sofern Sie eine Beitragsleistung der IV, AHV, SUVA oder MV erhalten, ist die Krankenkasse in der Grundversicherung nicht verpflichtet einen Kostenbeitrag an ein Hörgerät zu bezahlen.

 

Allenfalls haben sie jedoch eine Zusatz-Versicherung abgeschlossen, aus der sie eine Beitragsleistung zugute haben. ​

 

Die Vergütung der Krankenkasse für Hörgeräte und Batterien erfolgt subsidiär zur AHV/IV nur in den Fällen, wo die medizinischen Voraussetzungen der AHV/IV-Bestimmungen erfüllt wären, die antragstellende Person aber die versicherungsmässigen Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen der entsprechenden Sozialversicherung nicht erfüllt.​

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