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Hörgeräte-Servicetechnikerin im hauseigenen Labor
Hörakustik

Reparaturen und Unterhalt

Auch in den Jahren nach der Anpassung sind wir für Sie da. Service im eigenen Labor, schnell und zuverlässig.

Der Hörladen ist auch in den Jahren nach der Anpassung Ihrer Hörgeräte für Sie da.

Selbst das sorgfältig gepflegte Hörgerät kann unter Umständen einmal kaputt gehen oder nicht mehr die ursprüngliche Klangqualität bringen. Zudem sollte regelmässig der Sitz der Otoplastik oder des Dom überprüft werden, ebenso wie die Eigenschaften der einzelnen Bauteile wie Hörer und Schläuche, Batteriekontakte, Mikrofone, Filter usw.

Empfohlen wird eine Tiefen-Reinigung alle 3 Monate. Vereinbaren Sie dafür bitte immer einen Termin — so ist sichergestellt, dass genügend Zeit vorhanden ist und Sie nicht lange warten müssen. Auf Wunsch sind auch Service-Termine in kürzeren Abständen möglich.

Im hauseigenen Labor werden umfangreiche Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten direkt vor Ort ausgeführt. Der Ersatz einzelner Bauteile wie Filter, Schläuche, Dom, Batteriefächer, Gehäuseschalen und externe Hörer wird schnell und zuverlässig erledigt.

Dadurch kann oft vermieden werden, ein Hörgerät für eine Reparatur zum Hersteller einsenden zu müssen — was eine Kostenersparnis darstellt, aber auch bedeutet, dass Sie Ihr Hörgerät nach wenigen Minuten oder zumindest innert weniger Stunden wieder zur Verfügung haben.

Eine Tiefen-Reinigung im Fachgeschäft geht deutlich gründlicher als die Pflege zu Hause. Die Lebensdauer Ihrer Hörsysteme verlängert sich damit spürbar.

Sollte Ihr Hörgerät wirklich ernsthaft beschädigt sein, sei es äusserlich oder in der Elektronik, so werden wir es zur Schweizer Niederlassung des jeweiligen Herstellers zur Reparatur senden. Dabei organisieren wir alles für Sie — vom Reparatur-Ablauf über die Sicherung Ihrer Hörgeräte-Programmierung bis hin zur Dokumentation und je nachdem auch Verrechnung mit Ihrer Versicherung.

Bei älteren Hörgeräten kann es empfehlenswert sein, vor Ausführung der Reparatur einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, um abwägen zu können, ob sie sich noch lohnt. In der Regel lohnen sich Reparaturen bei Hörgeräten, die nicht älter als 5 bis 6 Jahre sind, meistens.

Vereinbaren Sie kurz einen Termin — telefonisch unter 071 447 14 71 oder über das untenstehende Reparatur-Formular. So haben wir die Zeit für Sie reserviert und können oft schon während Ihres Besuchs reparieren. Alternativ können Sie Ihr defektes Hörgerät auch per Post zu uns senden — bitte das Reparatur-Formular ausgefüllt beilegen.

So funktioniert's

1

Online-Formular ausfüllen

Füllen Sie das untenstehende Formular mit Ihren Angaben, Gerätedaten und einer Problembeschreibung aus.

2

Begleitblatt & Versandetikett drucken

Nach dem Absenden erhalten Sie ein Begleitblatt mit allen Daten sowie ein Versandetikett als PDF. Beides ausdrucken.

3

Paket einsenden

Begleitblatt und Hörgerät ins Paket, Versandetikett aufkleben, frankiert einsenden – fertig.

Reparatur anmelden

Füllen Sie das Formular aus und drucken Sie anschliessend das Begleitblatt zum Beilegen im Paket aus.

Gerät 1

Kostenträger / Versicherung

Hat Ihr Hörgerät beim Kauf einen Beitrag von einer Versicherung erhalten?

Gut zu wissen: Die IV beteiligt sich an den Reparaturkosten (CHF 200.– Elektronik / CHF 130.– ohne Elektronik). Wir legen Ihrem reparierten Hörgerät alle nötigen Dokumente bei, damit Sie den Beitrag bei Ihrer IV-Stelle einreichen können.
Hinweis: Die AHV bezahlt leider keinen Beitrag an Reparaturen oder Reinigungen. Die Reparaturkosten werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.

Die SUVA übernimmt die gesamten Reparaturkosten. Bitte folgende Daten angeben:

Auftrag erfolgreich erfasst!

Auftragsnummer:

Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit allen weiteren Schritten.

Bitte ausdrucken und dem Paket beilegen

Versandetikett herunterladen

PDF ausdrucken, ausschneiden und auf das Paket kleben

Nächster Schritt:

1. Begleitblatt drucken und dem Hörgerät beilegen
2. Versandetikett drucken, ausschneiden und auf das Paket kleben
3. Paket frankiert senden an:
Akustik Schweiz der Hörladen AG
im Hamel, vis à vis Post Arbon
Stickereistrasse 4, 9320 Arbon

Unsere Leistungen

  • Reparatur aller Hörgeräte-Marken
  • Professionelle Tiefenreinigung (CHF 35.–/Gerät)
  • Kostenvoranschlag auf Wunsch
  • Garantie-Reparaturen
  • Gehäuse- und Schlauchersatz

Ablauf nach Eingang

  • Wir bestätigen den Eingang per E-Mail
  • Sicherung Ihrer Hörgeräteprogrammierung
  • Analyse und Diagnose des Defekts
  • Kostenvoranschlag bei grösseren Reparaturen
  • Fachgerechte Reparatur durch unsere Akustiker
  • Re-Programmierung mit Ihren gesicherten Einstellungen
  • Rücksendung an Sie per A-Post

Ihre Hörgeräte-Einstellungen sind bei uns sicher

Vor jeder Reparatur sichern wir die individuelle Programmierung Ihres Hörgeräts. Nach Abschluss der Reparatur spielen wir Ihre Einstellungen wieder vollständig ins Gerät zurück – Sie erhalten Ihr Hörgerät also genau so zurück, wie Sie es gewohnt sind.

In seltenen Fällen ist eine Sicherung technisch nicht möglich, etwa bei bestimmten Defekten an der Elektronik. Sollte das bei Ihrem Gerät der Fall sein, informieren wir Sie umgehend. Sie haben dann zwei Möglichkeiten:

1. Sie fordern die Programmierdaten bei dem Akustiker an, der Ihr Hörgerät zuletzt eingestellt hat, und senden uns die Daten zu – wir programmieren Ihr Gerät dann mit den Originaldaten.

2. Sie nehmen das reparierte Gerät zu Ihrem Akustiker mit, der die Programmierung vor Ort wieder vornimmt.

Kostenbeiträge von Versicherungen und Kostenträgern

Je nachdem, ob Ihr Hörgerät über die IV, SUVA oder AHV mitfinanziert wurde, können Sie bei einer Reparatur von Kostenbeiträgen profitieren. Hier die wichtigsten Informationen:

IV (Invalidenversicherung)

Hat Ihr Hörgerät beim Kauf einen IV-Beitrag erhalten, beteiligt sich die IV auch an den Reparaturkosten:

CHF 200.–
Elektronik-Reparatur
(pro Fall, inkl. MwSt.)
CHF 130.–
Nicht-elektronische Reparatur
(pro Fall, inkl. MwSt.)

An die Tiefenreinigung wird kein Beitrag bezahlt. Um den Beitrag zu erhalten, reichen Sie unsere Rechnung zusammen mit den beigefügten Unterlagen bei Ihrer IV-Stelle ein – elektronisch oder per Post. Wir legen Ihrem reparierten Hörgerät alle nötigen Dokumente bei.

SUVA (Unfallversicherung)

Hat Ihr Hörgerät beim Kauf einen SUVA-Beitrag erhalten, übernimmt die SUVA die gesamten Reparaturkosten. An die Reinigung wird kein Beitrag bezahlt.

Damit wir die Kosten direkt mit der SUVA abrechnen können, benötigen wir von Ihnen:

Ihre AHV-Nummer SUVA-Schadennummer der Hörgerätekostengutsprache Ihr Geburtsdatum

AHV: Die AHV bezahlt leider keinen Beitrag an Reparaturen oder Reinigungen.

Versandadresse

Akustik Schweiz der Hörladen AG
Stickereistrasse 4 / Im Hamel
9320 Arbon

Bitte frankieren Sie das Paket und senden Sie es idealerweise als Einschreiben (A-Post Plus), damit Sie eine Sendungsverfolgung haben. Wir empfehlen eine gepolsterte Versandtasche oder Kartonbox.

Häufige Fragen zur Reparatur

Ja, wir reparieren Hörgeräte aller Marken und Hersteller – unabhängig davon, wo Sie das Gerät gekauft haben.
Die Kosten hängen von Art und Umfang des Defekts ab. Auf Wunsch erstellen wir zuerst einen kostenlosen Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Reparatur beginnen. Eine professionelle Tiefenreinigung kostet CHF 35.– pro Gerät.
Kleinere Reparaturen und Reinigungen erledigen wir in der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen nach Eingang. Bei grösseren Reparaturen informieren wir Sie vorab über die voraussichtliche Dauer.
Ja, bitte frankieren Sie das Paket. Wir empfehlen den Versand als Einschreiben (A-Post Plus), damit Sie eine Sendungsverfolgung haben. Die Rücksendung des reparierten Geräts übernehmen wir.
Selbstverständlich. Im Online-Formular können Sie über «Weiteres Gerät hinzufügen» beliebig viele Hörgeräte erfassen. Legen Sie alle Geräte zusammen mit dem ausgedruckten Begleitblatt ins Paket.
Das hängt davon ab, welcher Kostenträger Ihr Hörgerät mitfinanziert hat. Die IV bezahlt pro Reparaturfall CHF 200.– (Elektronik) bzw. CHF 130.– (ohne Elektronik). Die SUVA übernimmt die gesamten Reparaturkosten. Die AHV bezahlt keinen Beitrag. An Reinigungen werden generell keine Beiträge geleistet. Weitere Details finden Sie weiter oben auf dieser Seite unter «Kostenbeiträge von Versicherungen und Kostenträgern».
Damit wir die Reparaturkosten direkt mit der SUVA abrechnen können, benötigen wir Ihre AHV-Nummer, die SUVA-Schadennummer der Hörgerätekostengutsprache und Ihr Geburtsdatum. Sie können diese Angaben im Reparaturformular eintragen oder uns per E-Mail oder Telefon mitteilen.
Wir sichern Ihre Hörgeräteprogrammierung vor der Reparatur und spielen sie anschliessend wieder ins Gerät zurück. Bei den meisten Defekten ist das problemlos möglich. Sollte eine Sicherung in seltenen Fällen technisch nicht machbar sein, informieren wir Sie umgehend – Sie können die Programmierdaten dann bei Ihrem bisherigen Akustiker anfordern und uns zusenden, oder nach der Reparatur Ihren Akustiker für die Neuprogrammierung aufsuchen.

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