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IMPLANTATE

Implantate sind grundsätzlich keine Alternative zu Hörgeräten.

Ein Implantat kommt gewöhnlich dann in Frage, wenn mit konventionellen Hörgeräten und deren Zubehör alle Möglichkeiten ausgereizt wurden und dennoch kein zufriedenstellendes Hörergebnis erreicht wurde oder kein konventionelles Hörgerät möglich ist.

 

Jedes Implantat hat seinen eigenen Indikationsbereich den das Gehör erfüllen muss. Damit es überhaupt in Frage kommt, benötigt es stets genaue Abklärungen im Vorfeld durch Ihre Akustikerin, Ihren Ohrenarzt sowie allenfalls durch eine Klinik.

 

Auch die Kostenträger werden ermittelt, sei es die Krankenkasse, eine Sozialversicherung oder andere.

 

Einige der Implantate kann man zunächst einfach und unkompliziert Probetragen. Es gibt verschiedene Marken und Modelle, bei der Auswahl des geeigneten Modells werden auch Ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt. ​

 

Die persönliche Beratung sowie eine genaue Untersuchung Ihres Gehörs und Analyse Ihrer Hörprobleme ist auf jeden Fall unerlässlich.

Implantate

Knochenleitungs-Implantate

Das Knochenleitungs-Hörsystem ist eine sichere und zuverlässige Lösung für Menschen, die eine Hörverstärkung benötigen, aber Gehörgangprobleme haben.

Bei chronischen Mittelohr- und Gehörgangentzündungen ist es eine sehr gute Lösungsmöglichkeit, ebenso für Betroffene die mit Gehörganganomalien geboren wurden.

 

Darüber hinaus ist BAHA eine effektive Behandlungsmethode für einseitig ertaubte Personen (unilaterale sensorineurale Taubheit).

 

Bei einer Versorgung mit einem Konchenleitungs-Hörgerät wird der Klang vom Hörverstärker über die hautdurchdringende Schnapp-Kupplung oder einen unter der Haut platziertem Magneten auf eine kleine Titanfixtur übertragen, die im Schädelknochen hinter dem Ohr platziert ist. Auf diesem Weg wird der Schall auf das Innenohr übertragen, ohne den Gehörgang oder das Mittelohr einzubeziehen.

Es spielt daher keine Rolle, ob der Gehörgang nicht angelegt oder das Mittelohr nicht intakt ist. ​

 

Ein Knochenleitungs-Hörsyetem kann einfach mit einem Bügel oder einem Stirnband getestet werden, bevor man sich für die Operation entscheidet.

 

Der Hörladen klärt zusammen mit Ihrem Ohrenarzt ab, ob ein knochenleitungs-Hörsystem für Sie in Frage kommt. Wir führen zur Zeit (2015) drei Nahmhafte Hersteller mit jeweils mehreren Modellen, welche in der Schweiz zugelassen sind.

Mittelohr-Implantate

Mittelohrimplantate sind teilimplantierbare elektromagnetische Hörsysteme, die aus einem äusseren und einem implantierten Teil bestehen.

Der äussere Teil beinhaltet den Audioprozessor, welcher über der Kopfhaut getragen wird. Dieser besteht aus dem Mikrofon, der Elektronik (Mikrochip), der Batterie, einem Gegenmagneten und einer Sendespule.

Das über das Mikrofon aufgenommene Schallsignal wird im Audioprozessor bearbeitet und transkutan zum Implantat übertragen.

 

Die Ankoppelung des Stimulators erfolgt an der intakten und mobilen Gehörknöchelchenkette. ​ Das Ausmass der reinen Innenohrschwerhörigkeit und der Behinderung muss so gross sein, dass eine Indikation zur konventionellen Hörgeräteversorgung besteht.

 

Für die Implantation kommen nur solche Patienten in Frage, bei denen aus medizinischen und/oder audiologischen Gründen die Versorgung mit Hörgeräten konventioneller Bauart nicht erfolgreich oder nicht möglich ist.

Eine intakte und mobile Gehörknöchelchenkette und eine normale Ventilation des Mittelohres sind unabdingbare Voraussetzungen.

 

Medizinische Indikationen :

Rezidivierende oder chronische Otitis externa

Nässendes Gehörgangsexzem

Okklusionseffekte beim Tragen von Hörgeräten

 

Die Implantation ist erst indiziert, wenn Modifikationen der konventionellen Hörgeräte inkl. Otoplastiken nicht zu einer erfolgreichen Neuversorgung geführt haben und die bestehenden Gehörgangprobleme persistieren.

Audiologische Indikationen:


Die vom jeweiligen Hersteller empfohlenen audiometrischen Kriterien müssen strikte berücksichtigt werden.

Erreichen Patienten trotz optimierter (binauraler) Hörgeräteversorgung kein ausreichendes Sprachverstehen, insbesondere im Störlärm, und sind die Patienten dadurch in ihrem beruflichen und/oder sozialen Umfeld behindert, dann ist die Indikation für ein implantierbares Hörgerät zu prüfen.

Mittelohrimplantate können nicht probe getragenwerden.

Cochlea-Implantate

Wenn eine hochgradige Schwerhörigkeit nicht mehr befriedigend mit Hörgeräten kompensiert wird, können bei intaktem Hörnerv sogenannte Cochlea Implantate (CI) eingesetzt werden.

 

Die Elektroden des CI werden in das Innenohr eingeführt und regen dort die Hörnervenzellen direkt an. Ähnlich der natürlichen Hörfunktion können so im Gehirn wieder neue Höreindrücke ermöglicht werden. Das CI ersetzt also die Funktion des Innenohres. ​

 

Nach sorgfältiger Auswertung aller Untersuchungen und nach ausführlicher Information über den zu erwartenden Erfolg wird der Entscheid über die Wahl der Marke und des Modellessowie die CI-Operation von allen gemeinsam getroffen.

Kontakte zu CI-Trägern und/oder deren Eltern können dabei sehr hilfreich sein.

 

Die Operation erfolgt in Narkose und dauert rund 2 Stunden. Nach 1-2 Tagen kann der Patient mit einem kleinen Verband nach Hause und nach 3-4 Wochen erfolgt an der Klinik die Erstanpassung des Sprachprozessors. ​

Die ersten Höreindrücke mit dem CI sind ungewohnt und sehr vielfältig. Mit laufender Anpassung der Sprachprozessoreinstellungen durch die HNO-Klinik und begleitendem lautsprachlich orientierten intensiven Hörtraining nimmt der Anteil der identifizierbaren Elemente der neuen Hörwelt ständig und immer schneller zu.

 

Spätertaubte Erwachsene finden rasch den Wiedereinstieg ins Berufsleben und integrieren sich wieder in ihrem Familien- und Freundeskreis.

Kinder mit einem CI werden nicht immer in Schwerhörigenschulen betreut, sondern können mit einem Ergänzungsunterricht oft Regelschulen besuchen.

 

Das Cochlea Implantat (CI) besteht aus einem unter der Haut getragenen und mittels einer Operation eingesetzten inneren Teil (mehrkanaliger Elektrodenträger) und dem aussen über einen Magneten getragenen Sprachprozessor.

Kandidaten für die Implantation sind:

Gehörlose oder hochgradig schwerhörige Kleinkinder

Spätertaubte, resthörige Erwachsene

Kinder und Erwachsene, die nach einer Erkrankung beidseits ertaubt sind (z.B. nach Hirnhautentzündung: ein “CI-Notfall” !)

Voraussetzung ist, dass konventionelle Hochleistungshörgeräte keinen ausreichenden Nutzen mehr erbringen und der Hörnerv intakt ist.

Ein Cochlea-Implantat kann nicht Probegetragen werden.

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